Fachwirtinnen und Fachwirte für Tourismus konzipieren und planen touristische Konzepte und organisieren deren Umsetzung. Sie nehmen i. d. R. Führungsfunktionen in touristischen Betrieben wahr und sind somit an der Vorbereitung und Umsetzung unternehmerischer Entscheidungen, z. B. im Marketing, der Personalführung und in der Investitionsplanung beteiligt.
Es handelt sich um eine durch die IHK geregelte berufliche Weiterbildung, geregelt von den IHK der Länder.
Vorausgesetzt werden:
- eine abgeschlossene Ausbildung zum Kaufmann/zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit und eine Berufspraxis von mindestens zwei Jahren oder
- eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung und eine zusätzliche Berufspraxis in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft von drei Jahren oder
- eine mindestens sechsjährige Berufspraxis in diesem Bereich
Informationen zu formalen Voraussetzungen, Kompetenzen, rechtlichen Regelungen und zur Tätigkeit selbst finden Sie auf berufenet
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Ich möchte mich für diesen Beruf einschätzenAlternativer Titel
Tourismusfachwirtin, geprüfte Tourismusfachwirtin (IHK), Tourismusfachwirt/in (IHK)Weiterbildungen/Spezialisierungen
Hotel-, Tourismusmanagerin, Hotel-, Tourismusmanager, Event-Managerin, Event-Manager Business Administratorin, Business AdministratorGewichtung der benötigten berufsfeldspezifischen Fertigkeiten
Könnte sich dieser Beruf in Zukunft verändern?
Welcher Anteil an Tätigkeiten in diesem Beruf könnte schon heute von Computern oder computergesteuerten Maschinen theoretisch ausgeführt werden? Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat sich dieser Frage angenommen. Klicken Sie hierzu auf den Futuromat des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung.
Dass Tätigkeiten durch eine Maschine ersetzt werden können, bedeutet nicht, dass die konkrete Tätigkeit auch tatsächlich automatisiert wird. Aber es bedeutet, dass sich die zu erledigenden Tätigkeiten innerhalb der Berufe verändern werden und dass lebenslange Weiterbildung immer wichtiger wird. Lesen Sie hierzu auch die FAQs des Futuromats.