Fachwirt/innen Gesundheits- und Sozialwesen planen, organisieren und kontrollieren Arbeitsabläufe in den Bereichen
Management, Betriebswirtschaft, Personalwesen, Öffentlichkeitsarbeit und
Marketing von Einrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen, z. B. Jugend- oder Seniorenwohnheimen, Reha- und Kureinrichtungen oder bei ambulanten sozialen Diensten oder Rettungsdiensten. Sie können auch in Gesundheitsämtern, bei Sozialversicherungsträgern oder Versicherungen tätig sein.
Als Fach- und Führungskräfte leiten sie diese Einrichtungen sind sie u. a. für die Einhaltung von Rechtsvorschriften, das Qualitätsmanagement und die Personalentwicklung verantwortlich.
Die Weiterbildung zur Fachwirtin/zum Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen ist bundeseinheitlich geregelt: Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt im
Gesundheits- und Sozialwesen und Geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen
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Welcher Anteil an Tätigkeiten in diesem Beruf könnte schon heute von Computern oder computergesteuerten Maschinen theoretisch ausgeführt werden? Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat sich dieser Frage angenommen. Klicken Sie hierzu auf den Futuromat des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung.
Dass Tätigkeiten durch eine Maschine ersetzt werden können, bedeutet nicht, dass die konkrete Tätigkeit auch tatsächlich automatisiert wird. Aber es bedeutet, dass sich die zu erledigenden Tätigkeiten innerhalb der Berufe verändern werden und dass lebenslange Weiterbildung immer wichtiger wird. Lesen Sie hierzu auch die FAQs des Futuromats.