Fachpraktikerin, Fachpraktiker Hauswirtschaft

Fachpraktikerinnen und Fachpraktiker für Hauswirtschaft unterstützen Fachkräfte bei der hauswirtschaftlichen Versorgung und Betreuung von Personen in privaten
Haushalten, sozialen Einrichtungen sowie in Haushalten
landwirtschaftlicher Unternehmen und Dienstleistungsunternehmen.

Für den Beruf wird eine 2- bzw. 3-jährige Ausbildung vorausgesetzt. Fachpraktiker/in für Hauswirtschaft ist ein Ausbildungsberuf für Menschen mit Behinderung, geregelt nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die Ausbildung wird in Betrieben und Dienstleistungsunternehmen mit hauswirtschaftlicher Abteilung oder in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation durchgeführt und orientiert sich am anerkannten Ausbildungsberuf Hauswirtschafter/in.

Ausbildungsrahmenplan für die Ausbildungsregelung zum Fachpraktiker Hauswirtschaft/zur Fachpraktikerin Hauswirtschaft

Informationen zu formalen Voraussetzungen,
Kompetenzen, rechtlichen Regelungen und zur Tätigkeit selbst finden
Sie auf berufenet.

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Alternativer Titel

Assistent/in in sozialen Einrichtungen, Helfer/in in der Hauswirtschaft

Weiterbildungen/Spezialisierungen

Hauswirtschafterin, Hauswirtschafter

Gewichtung der benötigten berufsfeldspezifischen Fertigkeiten

Könnte sich dieser Beruf in Zukunft verändern?

Welcher Anteil an Tätigkeiten in diesem Beruf könnte schon heute von Computern oder computergesteuerten Maschinen theoretisch ausgeführt werden? Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat sich dieser Frage angenommen. Klicken Sie hierzu auf den Futuromat des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung.

Dass Tätigkeiten durch eine Maschine ersetzt werden können, bedeutet nicht, dass die konkrete Tätigkeit auch tatsächlich automatisiert wird. Aber es bedeutet, dass sich die zu erledigenden Tätigkeiten innerhalb der Berufe verändern werden und dass lebenslange Weiterbildung immer wichtiger wird. Lesen Sie hierzu auch die FAQs des Futuromats.