Pflegefachleute kümmern sich nach ärztlicher Vorgabe um die Versorgung und Betreuung von kranken und pflegebedürftigen Menschen in allen Versorgungsbereichen der Pflege (Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege). Sie halten sich an ärztlichen Anweisungen, assistieren bei Untersuchungen und Behandlungen und dokumentieren Patientendaten.
Es handelt sich um eine bundesweit einheitlich geregelte, dreijährige, schulische Ausbildung an Berufsfachschulen (Pflegeschulen). Je nach Ausbildungsvertrag können sich Auszubildende für das letzte Drittel der Ausbildung entscheiden, ob sie ihre Ausbildung in einem spezifischen Bereich (Kranken-, Kinderkranken- oder Altenpflege) ausrichten und darin abschließen wollen. Zudem besteht die Möglichkeit, eine Pflegeausbildung im Rahmen eines Hochschulstudiums zu absolvieren.
Informationen zu formalen Voraussetzungen, Kompetenzen, rechtlichen Regelungen und zur Tätigkeit selbst finden Sie auf berufenet
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV)
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Welcher Anteil an Tätigkeiten in diesem Beruf könnte schon heute von Computern oder computergesteuerten Maschinen theoretisch ausgeführt werden? Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat sich dieser Frage angenommen. Klicken Sie hierzu auf den Futuromat des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung.
Dass Tätigkeiten durch eine Maschine ersetzt werden können, bedeutet nicht, dass die konkrete Tätigkeit auch tatsächlich automatisiert wird. Aber es bedeutet, dass sich die zu erledigenden Tätigkeiten innerhalb der Berufe verändern werden und dass lebenslange Weiterbildung immer wichtiger wird. Lesen Sie hierzu auch die FAQs des Futuromats.