Ausbilder/innen – Anerkannte Ausbildungsberufe arbeiten in der beruflichen Bildung. Um die Tätigkeit ausüben zu können, ist in der Regel eine Qualifikation erforderlich, arbeits- und berufspädagogische Kenntnisse müssen nachgewiesen werden.
Informationen zu formalen Voraussetzungen, Kompetenzen, rechtlichen Regelungen und zur Tätigkeit selbst finden Sie auf berufenet
Link zur Ausbilder-Eignungsverordnung
Rahmenlehrplan für die Ausbildung der Ausbilder und Ausbilderinnen
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Ich möchte mich für diesen Beruf einschätzenWeiterbildungen/Spezialisierungen
Berufspädagogin (BA), Berufspädagoge (BA) Wirtschaftspädagogin (BA), Wirtschaftspädagoge (BA)Gewichtung der benötigten berufsfeldspezifischen Fertigkeiten
Könnte sich dieser Beruf in Zukunft verändern?
Welcher Anteil an Tätigkeiten in diesem Beruf könnte schon heute von Computern oder computergesteuerten Maschinen theoretisch ausgeführt werden? Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat sich dieser Frage angenommen. Klicken Sie hierzu auf den Futuromat des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung.
Dass Tätigkeiten durch eine Maschine ersetzt werden können, bedeutet nicht, dass die konkrete Tätigkeit auch tatsächlich automatisiert wird. Aber es bedeutet, dass sich die zu erledigenden Tätigkeiten innerhalb der Berufe verändern werden und dass lebenslange Weiterbildung immer wichtiger wird. Lesen Sie hierzu auch die FAQs des Futuromats.