Fachaltenpflegerinnen und Fachaltenpfleger betreuen und pflegen alte Menschen, fördern sie bei der eigenständigen Bewältigung des Alltags, z. B. auch durch gezielte Therapieangebote, und beraten Angehörige in der Pflege und Organisation. Sie können Fach- und Führungsaufgaben in Einrichtungen der Altenpflege übernehmen.
Es handelt sich um eine landesrechtlich geregelte Weiterbildung, die in vier Spezialisierungsrichtungen angeboten wird:
- Fachaltenpfleger/Fachaltenpflegerin für klinische Geriatrie und Rehabilitation
- Fachaltenpfleger/Fachaltenpflegerin für Onkologie
- Fachaltenpfleger/Fachaltenpflegerin für Palliativ- und Hospizpflege
- Fachaltenpfleger/Fachaltenpflegerin für Psychiatrie
Informationen zu formalen Voraussetzungen,
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Welcher Anteil an Tätigkeiten in diesem Beruf könnte schon heute von Computern oder computergesteuerten Maschinen theoretisch ausgeführt werden? Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat sich dieser Frage angenommen. Klicken Sie hierzu auf den Futuromat des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung.
Dass Tätigkeiten durch eine Maschine ersetzt werden können, bedeutet nicht, dass die konkrete Tätigkeit auch tatsächlich automatisiert wird. Aber es bedeutet, dass sich die zu erledigenden Tätigkeiten innerhalb der Berufe verändern werden und dass lebenslange Weiterbildung immer wichtiger wird. Lesen Sie hierzu auch die FAQs des Futuromats.