Gestalterin, Gestalter für immersive Medien

Durch die Digitalisierung entstand in den letzten Jahren ein großer Bedarf an Fachpersonal im Bereich Augmented, Virtual und Mixed Reality. Um diesen Entwicklungen Folge zu leisten, wurde ein neuer Ausbildungsberuf geschaffen: die/der „Gestalterin und Gestalter für immersive Medien“. Die neue Ausbildungsordnung trat am 01.08.2023 in Kraft.

Gestalterinnen und Gestalter für immersive Medien konzipieren, gestalten und entwickeln virtuelle Welten mittels immersiver Technologien (AR, VR und MR), Bild- und Tonaufnahmen, 3-D-Daten und Animationen. Sie beraten Kundinnen und Kunden und planen den gesamten Produktionsablauf.

Mögliche Arbeitsorte sind Medienunternehmen mit digitalen Schwerpunkten, Film-, TV- und Rundfunk, Marketing- und Kommunikationsagenturen sowie IT- und Entwicklungsabteilungen in Produktionsbetrieben.

Es handelt sich um einen anerkannten 3- jährigen Ausbildungsberuf  in der Medienbranche (Ausbildungsbereich Industrie und Handel).

Informationen zu formalen Voraussetzungen, Kompetenzen, rechtlichen Regelungen und zur Tätigkeit selbst finden Sie auf berufenet

Verordnung über die Berufsausbildung zur Gestalterin, Gestalter für immersive Medien

Nützliche Hinweise finden sich auch auf der Seite des Ersten Deutschen Fachverbandes für Virtual Reality e.V. (EDFVR).

 

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Könnte sich dieser Beruf in Zukunft verändern?

Welcher Anteil an Tätigkeiten in diesem Beruf könnte schon heute von Computern oder computergesteuerten Maschinen theoretisch ausgeführt werden? Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat sich dieser Frage angenommen. Klicken Sie hierzu auf den Futuromat des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung.

Dass Tätigkeiten durch eine Maschine ersetzt werden können, bedeutet nicht, dass die konkrete Tätigkeit auch tatsächlich automatisiert wird. Aber es bedeutet, dass sich die zu erledigenden Tätigkeiten innerhalb der Berufe verändern werden und dass lebenslange Weiterbildung immer wichtiger wird. Lesen Sie hierzu auch die FAQs des Futuromats.